Schutz

Der OGBL bietet Ihnen Schutz...

…durch eine Reihe von gratis Angeboten oder Vergünstigungen, etwa bei Versicherungen, Vorsorge, medizinischen Notfällen und Bausparen.


Freizeitunfallversicherung

Durch die vom OGBL mit Bâloise Assurances abgeschlossene Unfallgruppenversicherung haben Mitglieder im Falle eines, beim OGBL mittels des Formulars innerhalb von 8 Tagen gemeldeten (per Mail an affiliation@ogbl.lu oder per Post an Mitgliederverwaltung – 31, avenue GD Charlotte – L-3441 Dudelange), außerberuflichen Unfalls Anrecht auf einen Betrag von 3.750€ im Falle des Todes des Mitglieds und auf einen Maximalbetrag von 13.500€ im Falle einer Invalidität von mehr als 10%. Handelt es sich um einen Unfalltod, ist der Meldung eine Sterbeurkunde beizufügen.

Diese Versicherung ist weltweit gültig und deckt Unfälle ab, die die versicherte Person während ihres Privatlebens erleidet, und die weder während einer beruflichen oder bezahlten Tätigkeit noch auf dem Weg zur Arbeit stattfinden. Sportliche Aktivitäten sind in der Versicherung enthalten mit Ausnahme des Flugsports in allen seinen Formen, der Teilnahme und der Vorbereitung auf Radrennen sowie Kraftfahrzeugwettbewerben.

Die Versicherung erstreckt sich auf den Unfalltod von unterhaltsberechtigten Kindern des Versicherten, es sei denn, diese sind selbst Mitglied des OGBL. Der zu zahlende Betrag ist jedoch auf die Hälfte begrenzt.

Führt ein Unfall innerhalb von zwei Jahren zum Tod der versicherten Person, wird das Todesfallkapital gezahlt.

Verursacht derselbe Unfall den Tod des Versicherten und seines Lebenspartners, verdoppelt sich der Betrag, der den unterhaltsberechtigten Kindern zusteht.

Wird ein Unfall zunächst als Arbeitsunfall gemeldet, später jedoch nicht als solcher anerkannt und wird er dann unverzüglich als Freizeitunfall gemeldet, gilt die Meldung als fristgerecht.


Berufshaftpflicht und Rechtsschutz in bestimmten Sektoren und für bestimmte Berufe

Berufsfahrer

Mitglieder des OGBL Syndikats Straßentransport/ACAL, welche Fahrzeuge fahren, die nicht auf ihrem Namen zugelassen sind und ihnen nicht gehören, können eine zwischen dem OGBL und Lalux abgeschlossene Rechtsschutzversicherung zum Preis von 3,00€ pro Monat abschließen. Diese deckt die Gerichtskosten und erbringt andere Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz stehen, insbesondere um dem Versicherten den Schaden auf außergerichtlichem Wege oder durch ein Zivil- oder Strafverfahren zu ersetzen oder um den Versicherten in Zivil-, Straf-, Verwaltungs- oder sonstigen Verfahren oder gegen einen Anspruch, für den er verantwortlich ist, zu verteidigen oder zu vertreten.

Die allgemeinen Bedingungen dieses Rechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrages können hier heruntergeladen werden.

Lehrkräfte und andere Bildungsfachleute

Mitglieder des Syndikats Erziehung und Wissenschaft – SEW des OGBL profitieren von einer kostenlosen Berufshaftpflichtversicherung, die zwischen dem Allgemeinen Luxemburger Lehrerverband (Fédération Générale des Instituteurs Luxembourgeois – FGIL) und Foyer Assurances abgeschlossen wurde und pro Fall bis zu 3.720.000€ abdeckt, mit einer Begrenzung auf 372.000€ für materielle und immaterielle Folgeschäden, für die der Versicherte bei Personen- oder Sachschäden Dritter haftet und die auf schulische, vorschul- und außerschulische Aktivitäten des SEW-Mitglieds zurückzuführen sind, die unter seiner Aufsicht und zu pädagogischen, kulturellen oder sportlichen Zwecken oder aufgrund der Verwendung von Fahrzeugen – mit Ausnahme von Fahrzeugen, die unter die Anwendung des Gesetzes zur Festlegung der obligatorischen Kraftfahrzeugversicherung fallen – durchgeführt wurden. Die Versicherungsleistungen erstrecken sich auf die persönliche Haftung von Kindern, die der Aufsicht des Versicherten unterliegen. Die Versicherung umfasst sowohl die Garantie berechtigter Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Der Versicherte ist verpflichtet, den Schadenfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnis des Schadenfalls, gegenüber Foyer Assurances (Telefon +352 437 43 44, E-Mail serviceclient@foyer.lu) schriftlich geltend zu machen, ausgenommen bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt. In diesem Fall muss Foyer Assurances so schnell wie möglich benachrichtigt werden.

Die Versicherung gilt in den Ländern der Europäischen Union sowie in Andorra, Vatikanstaat, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz.

Berufstätige und Studenten des Gesundheitswesens

Mitglieder des OGBL die einen gesetzlich verankerten Gesundheitsberuf, die Funktion des zertifizierten Familien- und Sozialhelfers (aide-socio-familiale), den Beruf des Lebenshelfers (auxiliaire de vie) ausüben sowie Mitglieder die in Ausbildung für einen dieser Berufe sind, profitieren automatisch und kostenlos von einer Berufshaftpflichtversicherung, abgeschlossen zwischen OGBL und Bâloise Assurances, die pro Fall bis zu 5.000.000€ mit einer Begrenzung von 500.000€ für Sachschäden, finanzielle Folgen der Haftpflicht, die dem Versicherten aufgrund von Fehlern, Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten bei der Ausübung seines Berufs/seiner Funktion entstehen können, abdeckt. Die Versicherung gilt im Großherzogtum Luxemburg.

Der Versicherte ist verpflichtet, Bâloise Assurances den Schadenfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnis des Schadenfalls, zu melden (telefonisch von 08:30 bis 17:00 Uhr unter +352 290 190 777, E-Mail Bâloise) des Vorfalls, ausgenommen bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt.

Angestellte Apotheker ohne Apotheke, Apothekenassistenten, Hilfskräfte und Assistenten in Ausbildung

Mitglieder des OGBL, die als angestellte Apotheker ohne Apotheke*, Apothekenassistenten, Hilfskräfte arbeiten sowie Assistenten in Ausbildung, deren Ausbildung zum Teil in der Apotheke stattfindet, profitieren automatisch und kostenlos von einer Berufshaftpflichtversicherung, abgeschlossen zwischen OGBL und Bâloise Assurances, die pro Fall bis zu 5.000.000€, mit einer Begrenzung auf 500.000€ für Sachschäden, die Haftpflicht für Schäden die sich aus der Ausübung ihres Berufes ergeben abdeckt.
Die Versicherung gilt im Großherzogtum Luxemburg.

Der Versicherte ist verpflichtet, Bâloise Assurances den Schadenfall unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnis des Schadenfalls, zu melden (telefonisch von 08:30 bis 17:00 Uhr unter +352 290 190 777, E-Mail Bâloise) des Vorfalls, ausgenommen bei unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt.

*Eingeschlossen Mitglieder der a.s.b.l. Syndical des pharmaciens sans officine.


Vorzugsbedingungen bei Air Rescue, Bâloise Assurances, CMH, DKV und GMI

Air Rescue

Im medizinischen Notfall können die Mitglieder des OGBL die Dienste einer gut strukturierten Organisation und die Hilfe eines professionellen und kompetenten Teams zu einem Vorzugstarif in Anspruch nehmen.

Individueller Beitrag: 61€/Jahr statt 76€. Familienbeitrag: 99€/Jahr statt 129€.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter +352 48 90 06 oder per E-Mail an info@lar.lu. Sie können aber auch hier den Mitgliedschaftsantrag herunterladen.

Bâloise Assurances

Das OGBL-Mitglied, das sich bei Bâloise Assurances versichern möchte, erhält durch Vorlage seines Mitgliedsausweises und Mitgliedschaftsnachweises einen Rabatt von

  • 15% auf Drive, eine Kfz-Versicherung mit der Möglichkeit, aus 5 an Ihre Bedürfnisse angepassten Formeln zu wählen;
  • 15% auf Home, eine Hausversicherung mit der Wahl, Ihren Deckungsgrad über 3 Formeln zu personalisieren;
  • 25% auf Bsafe, eine Unfallversicherung, die je nach Versicherungsprofil über 3 Formeln angepasst werden kann.

Wenn Sie möchten, wenden Sie sich an Bâloise Assurances, indem Sie auf baloise.lu nach einem Agenten in Ihrer Nähe suchen.

Centre Médical Héliporté de Bra sur Lienne – CMH

Belgische Grenzgänger, die Mitglied des OGBL sind, können von der mit dem Centre Médical Héliporté de Bra sur Lienne – CMH geschlossenen Partnerschaftsvereinbarung profitieren. Das CMH ist ein medizinischer Notdienst, der rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche für alle vom 112 bestellten Notfälle zur Verfügung steht.

Familienbeitrag: 35€/Jahr statt 47€ – Individueller Beitrag: 25€/Jahr statt 30€.

Wenn Sie interessiert sind, zahlen Sie einfach den Betrag Ihres Beitrags auf das Konto des CMH in Bra-sur-Lienne : IBAN BE34 2480 4404 4090, BIC GEBABEBB mit der Mitteilung „OGBL-Mitglied“.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Bescheinigung über die Zusammensetzung Ihres Haushalts an das CMH (rue Bierleux, 69 – B-4990 Bra-sur-Lienne) senden müssen.

Deutsche Krankenversicherung – DKV Luxembourg

Mitglieder des OGBL können für sich und ihre Familien eine private Krankenversicherung nach Maß abschließen. Sie profitieren von exklusiv ausgehandelten Sonderkonditionen:

  • die Erstattung der stationären Krankenhauskosten
  • freie Arzt- und Zahnarztwahl
  • Kostenerstattung für alternative Therapien
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Kostenerstattung für zahnmedizinische Behandlung und Zahnersatz
  • Übernahme von Brillen und Kontaktlinsen
  • europaweite zeitlich unbegrenzte Deckung
  • einen Monat Versicherungsschutz außerhalb Europas und steuerlich absetzbare Beiträge, bietet.

Bei Interesse können Sie sich unverbindlich telefonisch unter +352 42 64 64 666, per Fax unter +352 42 64 64 250 oder per E-Mail an ogbl@dkv.lu an DKV Luxembourg SA wenden.

Groupe des Mutuelles Indépendantes – GMI

Französischen Grenzgängern, die OGBL Mitglied sind, bietet die Groupe des Mutuelles Indépendantes – GMI einen Vorzugstarif an, um ihnen die Kosten für die in Frankreich und im Großherzogtum bezogene Gesundheitsversorgung zu erstatten und um von einer, auf ihre Mobilität abgestimmte, Unfallvorsorge zu profitieren.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Agentur Villerupt unter der Telefonnummer +33 3 82 89 20 03, per Fax unter der Telefonnummer +33 3 82 89 49 40 oder von der Agentur Longwy-Bas unter der Telefonnummer +33 3 82 24 39 09, per Fax an +33 3 82 23 22 37 oder per E-Mail an contact@gmi-mutuelle.fr.

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